Peter Zeuner

Unternehmervollmacht

Vollmacht für Selbstständige und Unternehmer: Damit Ihr Geschäft nach Ihren Wünschen weitergeführt warden kann. Ohne Unternehmervollmacht dürfen weder Ihre Familie noch die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter Ihre Anteile laut Gesetz automatisch vertreten. Im schlimmsten Fall sitzt dann eine fachfremde, vom Gericht bestellte Betreuungsperson auf Ihrem Chefsessel. Diese sichert vor allem den aktuellen Vermögensstand der Firma ab. Neuaufträge oder anderweitige Geldquellen geraten in den Hintergrund, was zum Stillstand in Ihrem Geschäft führen kann. Damit dien nicht passieren kann vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur individuellen Beratung zum Thema Patienteverfügung, Vorsorgevollmacht und Unternehmervollmacht.